Mit ihrem kleinen Sonnendach erinnern diese ungewöhnlichen Bollerwagen ein wenig an Miniaturausgaben der Postkutschen aus dem Wilden Westen. Kein Wunder, dass sie immer beliebter werden: Sie sind äußerst praktisch und eignen sich sowohl für den Transport von Einkäufen als auch von kleinen Kindern. Auch unser Mitglied bestellte einen solchen Wagen für den Familienurlaub.
Doch bereits beim Auspacken zeigte sich, dass der gelieferte Bollerwagen nicht hielt, was die Produktbeschreibung versprochen hatte: Er wurde ohne Anleitung geliefert, befand sich in einem fragwürdigen Sauberkeitszustand und wies bereits Beschädigungen auf. Vor allem fehlten die beiden Sicherheitsgurte, die in der Produktbeschreibung ausdrücklich erwähnt waren. Ausgerechnet dieses Sicherheitsmerkmal hatte den Kunden dazu bewogen, sich für dieses Modell zu entscheiden.
Da seine Reklamationen unbeantwortet blieben, wandte sich unser Mitglied an unsere Verbraucherorganisation. Wir brachten gegenüber dem Händler unser Unverständnis über dessen mangelnde Reaktionsbereitschaft zum Ausdruck und forderten ihn förmlich auf, den Artikel innerhalb von acht Tagen entweder zu ersetzen oder den Kaufpreis zu erstatten.
Die Antwort fiel zwar knapp aus, war aber erfreulich: Der Kunde wurde aufgefordert, den Wagen über eine nahegelegene Abholstelle zurückzusenden. Nach Eingang der Rücksendung erhielt er den Kaufpreis erstattet.
So fand die Angelegenheit schließlich doch noch ein gutes Ende. Die Eltern wurden den unbrauchbaren Bollerwagen los, und die kleinen Passagiere müssen nun auch keine polizeiliche Kontrolle mehr fürchten, weil die versprochenen Sicherheitsgurte fehlen.