Die „Union Luxembourgeoise des Consommateurs“ (ULC) hatte nach einer Analyse der Wahlprogramme große Hoffnungen in die neue Regierung gesetzt. Nach der Veröffentlichung des Koalitionsvertrags hat sich beim Konsumentenschutz jedoch rasch Ernüchterung breitgemacht. Nachdem sich die neuen Regierungsparteien in ihren Wahlprogrammen in Sachen Verbraucherschutz teilweise recht weit aus dem Fenster gelehnt hatten, ist davon im Koalitionsvertrag leider nicht viel übriggeblieben.
Wie es die CSV-DP-Regierung trotz aller vorherigen Beteuerungen mit dem Verbraucherschutz hält, verdeutlicht nicht zuletzt die Tatsache, dass es kein eigenständiges Verbraucherschutzministerium mehr gibt. Dazu ULC-Präsident Nico Hoffmann: „Die Entscheidung der Regierung ist ein klarer Rückschritt in Sachen Verbraucherschutz. Sowohl die CSV als auch die DP wollten den Verbraucherschutz stärken. Durch die Abschaffung des Verbraucherschutzministeriums verliert der Verbraucherschutz jedoch deutlich an Sichtbarkeit. Die Wahlprogramme der Regierungsparteien sind leider das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind. Bei Unternehmen würde man angesichts des Versprochenen und der erbrachten Leistung von irreführender Werbung sprechen.“
Die CSV und die DP widmen dem Verbraucherschutz nur sehr wenige Zeilen im Koalitionsvertrag – und zwar weniger Zeilen als etwa dem Eurovision Song Contest. Eine Tatsache, die viel über die Prioritäten der Regierung aussagt. Themen, die den Verbraucherschutz bzw. die Verbraucher mehr oder weniger betreffen, findet man verstreut zwar auch an anderen Stellen des über 200-seitigen Dokuments. Vieles davon ist jedoch recht schwammig formuliert und wirft eher Fragen auf als konkrete Informationen zu liefern – wie etwa eine mehr als fragliche Aussage zum Gesetzentwurf 7650 zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Sammelklagen. Auf Seite 105 des Koalitionspapiers heißt es dazu nämlich: „Les nouvelles réglementations de l’Union européenne au sujet des recours collectifs visant à protéger les intérêts des consommateurs doivent être appliquées dans le respect des particularités de l’économie luxembourgeoise.“
Die ULC bedauert die Abschaffung des erst 2018 ins Leben gerufenen Verbraucherschutzministeriums sehr, begrüßt jedoch zumindest die Tatsache, dass der Verbraucherschutz anders als zunächst von den Koalitionspartnern angedacht nicht auf mehrere Ministerien aufgeteilt wurde, sondern nur einem Ministerium untersteht, und zwar jenem für Landwirtschaft, Lebensmittel und Weinbau, unter der Verantwortung von Ministerin Martine Hansen.
Ein erstes informelles Treffen mit der für den Verbraucherschutz zuständigen Ministerin verlief auf jeden Fall recht vielversprechend. Anders als es der Koalitionsvertrag vermuten lässt, wies Martine Hansen bei dieser Gelegenheit unter anderem auf die Wichtigkeit der Sichtbarkeit des Verbraucherschutzes hin. Martine Hansen stellte auch regelmäßige Treffen mit den ULC-Verantwortlichen in Aussicht, um sich über aktuelle Verbraucherthemen und -probleme auszutauschen.
Zudem versprach das Regierungsmitglied Bewegung in Sachen Gesetzentwurf 7650. Besagte Gesetzesvorlage zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Sammelklagen, die eigentlich längst in Kraft sein müsste, soll laut Martine Hansen im Januar in die zuständige Kommission gehen. „Zu hoffen bleibt, dass der Gesetzentwurf bei der Überarbeitung nicht verwässert wird, vor allem auch, weil der vorliegende Text Modellcharakter für andere Länder haben könnte. Auch dürfen Wirtschaftsinteressen am Ende nicht über jenen der Verbraucher stehen. Das wäre nicht nur eine Katastrophe für die Verbraucher, sondern könnte wegen Verstoßes gegen EU-Recht auch empfindliche finanzielle Folgen für Luxemburg haben“, so ULC-Präsident Nico Hoffmann.
Mitgeteilt von der ULC am 19. Dezember 2023