Ursprünglich wandte sich eines unserer Mitglieder an uns bezüglich eines Konflikts mit seinem Telekommunikationsanbieter, mit dem er einst einen Fernseh- und Internetvertrag abgeschlossen hatte. Im Zuge dessen kündigte unser Mitglied den bestehenden Vertrag per E-Mail, gemäß der Vereinbarung mit dem Vertragspartner. Eine Bestätigung vom Telekommunikationsanbieter blieb jedoch aus. Auch zwei weitere E-Mails mit der Bitte eine schriftliche Bestätigung zu erhalten, dass die Kündigung tatsächlich berücksichtigt wurde, blieben unbeantwortet. Unser Mitglied verblieb somit im Ungewissen, ob weiter abgebucht werden würde oder nicht.
Eine Mitarbeiterin, die unser Mitglied schließlich telefonisch kontaktierte, erklärte, dass es bei der Bearbeitung von Kündigungsanfragen zu gewissen Verzögerungen gekommen sei, war jedoch bemüht ihn zu beruhigen, indem sie zumindest den Erhalt der Kündigungs-E-Mail bestätigte. Eine ähnliche Auskunft erhielt er von der Person, der er sein Gerät zurückgab: Die E-Mail sei eingegangen, der Vertrag sei jedoch momentan weiterhin aktiv. Dies wiederum führte zu einer erhöhten, unnötigen Anspannung.
In Absprache mit unserem Mitglied ließen wir dem Telekommunikationsanbieter ein weiteres Schreiben zukommen. Wir wiesen auf die ausgesprochen lange Antwortfrist hin – inzwischen über sechs Wochen! Diesmal ließ die Antwort nicht lange auf sich warten: Bereits am nächsten Tag leitete uns unser Mitglied eine scheinbar automatisch erstellte Nachricht weiter, welche zum Schmunzeln anregte. Datiert auf den 12. November 2025, teilte besagtes Schreiben mit, dass der Vertrag zum … 31. Oktober 2025 gekündigt werde! Ein paar Tage später erfolgte dann aber ein personalisiertes Bestätigungsschreiben – diesmal mit den richtigen Datumsangaben.