Mehrere Schriftwechsel sowie Vor-Ort-Termine mit unserem Techniker trugen dazu bei, einen seit 2021 andauernden und umfangreichen Streitfall beizulegen. Die neu errichteten Betonstützwände der Haus- und Garageneinfahrt des Einfamilienhauses unseres Mitglieds wiesen zahlreiche Mängel auf. Mit einem Bagger wurde schließlich in mehrwöchiger Arbeit alles abgerissen und, im Rahmen der Garantie, komplett neu hergerichtet.
Erst rund ein Jahr später stellte sich leider heraus, dass das Glasfaserkabel während dieser Abbrucharbeiten beschädigt worden war. Dies war bis dahin unbemerkt geblieben, weil unser Mitglied seinen Internetanschluss noch über das alte Kupferkabel nutzte.
Da wir mit dieser Angelegenheit bestens vertraut waren, bat uns unser Mitglied erneut, Kontakt mit dem verantwortlichen Bauunternehmen aufzunehmen. Wir teilten diesem mit, dass in Anwesenheit des Netzbetreibers festgestellt worden ist, dass die Glasfaserleitung im Bereich der Garageneinfahrt kein Signal mehr überträgt. Das betreffende Glasfaserkabel war bereits vor Beginn der ursprünglichen Bauarbeiten im Jahr 2020 verlegt worden.
Dank der von unserem Mitglied aufgenommenen Fotos konnten wir dem Bauunternehmen darlegen, dass das grüne Schutzrohr, in dem das Glasfaserkabel verläuft, während der Abbruch- und Wiederherstellungsarbeiten im Jahr 2023 offenbar beschädigt worden war. Tatsächlich war auf mehreren Aufnahmen ein deutlicher Knick des Schutzrohres zu erkennen.
Als diese Fotos aufgenommen wurden, ahnte unser Mitglied noch nicht, welch entscheidende Bedeutung sie später einmal haben würden.
Das Bauunternehmen erkannte schließlich seine Verantwortung an. Die Reparaturarbeiten machten es erforderlich, einen Teil der Garageneinfahrt erneut aufzubrechen, das beschädigte Schutzrohr zu ersetzen, um eine neue Glasfaserleitung verlegen zu können. Darüber hinaus erstattete das Unternehmen unserem Mitglied die Kosten für den neuen unterirdischen Glasfaseranschluss, den nur der Netzbetreiber ausführen konnte.