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Der EuGH verabschiedet genauere Bestimmungen für die Rücksendung von Waren an den Verkäufer

Die jüngste Klarstellung des europäischen Gerichts zu den Bedingungen für die Rücksendung von Waren an den Verkäufer eröffnet ein neues Kapitel in der Organisation der Prüfung von Waren zum Zweck der Reparatur oder des Ersatzes.
16 September 2019
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Der Europäische Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg hat erneut einige Richtlinien, die fehlerhafte Waren bzw. die Ausübung des Widerrufsrechts betreffen, zugunsten der Verbraucher ausgelegt.

Die erste Rechtssache, C-52/18 Fülla gegen die Toolport GmbH, betrifft ein 5 x 6 m großes Zelt, das telefonisch gekauft und von einem deutschen Unternehmen zu einem deutschen Verbraucher direkt nach Hause geliefert wurde. Nach Feststellung eines Mangels forderte der Verbraucher den Verkäufer auf, diesen bei ihm, dem...

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