Liebe Verbraucherin,
lieber Verbraucher,
Die Heizperiode hat begonnen und die Energiekosten befinden sich weiter auf einem hohen Niveau. Deshalb widmen wir uns diesmal dem Thema „Temperaturregelung“.
Zur Erinnerung noch einmal die Richtwerte der Raumtemperaturen: Wohnzimmer: 20 bis 21 Grad; Esszimmer: 20 Grad; Kinderzimmer: 20+ Grad; Badezimmer: 23 Grad; Küche: 18 Grad; Schlafzimmer: 17 bis 18 Grad.
Eine Vielzahl der Wohnungen/Räume sind heute noch mit Heizkörpern ausgestattet, die mit einem Thermostatventil direkt am Heizkörper geregelt werden. Achten Sie bitte darauf, dass die Heizkörper nicht mit Möbeln zugestellt und nicht als Ablage genutzt werden und dass die Thermostatventile nicht durch Vorhänge verdeckt werden.
Einstellung Thermostatkopf:
- Eiskristall = 6° C
- Einstellung 1 = 12° C
- Einstellung 2 = 16° C
- Sonne / Einstellung 3 = 20° C
- Einstellung 4 = 24° C
- Einstellung 5 = 28° C
Neuere Gebäude werden meist mit einer Fußbodenheizung geheizt und die Temperatur wird über elektrische Raumthermostate (zentral oder raumweise) gesteuert
Einstellung elektrische Raumthermostate:
- Eiskristall = 5° C
- Einstellung 1 = 10° C
- Einstellung 2 = 15° C
- Sonne / Einstellung 3 = 20° C
- Einstellung 4 = 25° C
- Einstellung 5 = 30° C
Auch wenn Sie die Wohnung nur tagsüber verlassen, lohnt es sich, bei den Heizkörpern, die Thermostate auf die Stellung „2-3“ zurückzudrehen. Ein Aufheizen ist hier wieder schnell möglich.
Bei der Fußbodenheizung lohnt sich dies erst bei längerer Abwesenheit (zum Beispiel Urlaub). Aber Vorsicht – Stellung „2“ bedeutet hier 15 Grad Celsius und dieses trägere System benötigt längere Zeit zum Wiederaufheizen.
Die Einstellungen können je nach Raum und Art der Heizung leicht abweichen. Sie können die Temperaturen mit günstigen Temperaturfühlern aus dem Fachhandel nachmessen.
Die tägliche Kontrolle und Nutzung der Thermostatventile oder den Raumthermostaten lohnt sich! Warten Sie nicht erst auf die nächste Heizkostenabrechnung.