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Flugausfälle, Online-Einkäufe ... Was sich für Sie ändert – oder ändern könnte

Von Datenschutz bis zu Flugreisen: Neun Antworten der Regierung auf parlamentarische Anfragen liefern Verbrauchern wichtige Infos zu ihren Rechten, Regeln und neuen Entwicklungen.
18 September 2026
©Alexander Fedosov/shutterstock.com

Datenschutz, Online-Einkäufe, Sportübertragungen, Flugreisen, Kraftstoff oder das Aufladen von Elektroautos: Mehrere aktuelle parlamentarische Anfragen befassen sich mit Themen, die die Verbraucher direkt betreffen. Wir haben neun Antworten der Regierung ausgewählt, die nützliche Informationen zu Ihren Rechten, den geltenden Vorschriften und den bevorstehenden Entwicklungen liefern.

Digitale Welt

1. Vernetzte Brillen: Wie ist Ihre Privatsphäre angesichts dieser neuen Technologie geschützt?

Jemanden ohne dessen Wissen zu filmen, ohne dass er es überhaupt bemerkt: Genau das ermöglichen vernetzte Brillen (sogenannte Smart Glasses) – ein Thema, das Anlass zu einer parlamentarischen Anfrage zum Schutz der Privatsphäre im öffentlichen Raum gegeben hat.

In ihrer Antwort auf diese Anfrage räumt die dem Premierminister unterstellte Ministerin für Medien und Konnektivität (Ministerin für Digitalisierung) ein, dass die Nutzung vernetzter Brillen erhebliche Risiken für die Privatsphäre mit sich bringt, insbesondere weil es für die gefilmten Personen schwierig ist, dies zu bemerken und somit ihre Rechte wahrzunehmen.

Derzeit regeln die DSGVO1 und das Recht am eigenen Bild, das es jedem ermöglicht, der Aufnahme oder Verbreitung seines Bildes ohne seine Zustimmung zu widersprechen, die Nutzung dieser Geräte. Die Umsetzung dieses rechtlichen Rahmens im öffentlichen Raum bleibt jedoch sehr komplex. Mit ihrer Antwort wollte die Ministerin jeden daran erinnern, dass er das Recht behält, der Aufnahme, Vervielfältigung und Verbreitung seines Bildnisses zu widersprechen, sobald seine Rechte beeinträchtigt werden. Es wurde außerdem darauf hingewiesen, dass die Nationale Datenschutzkommission (CNPD) in Kürze einen Leitfaden zur Sensibilisierung für dieses Thema veröffentlichen wird.

Zusammenfassung: Es gibt zwar einen Rechtsrahmen für vernetzte Brillen, doch dessen Umsetzung ist in der Praxis nach wie vor komplex. Daher ist Vorsicht geboten – sowohl für diejenigen, die solche Brillen nutzen, um die geltenden Rechtsvorschriften einzuhalten, als auch für diejenigen, die gefilmt werden, damit sie ihre Rechte geltend machen können.

Quelle: QP Nr. 4484 – Schutz der Privatsphäre im Zusammenhang mit vernetzten Brillen

1.  Verordnung (EU) 2016/679 zum Datenschutz, DSGVO.

 

Es gibt zwar einen Rechtsrahmen für vernetzte Brillen, doch dessen Umsetzung ist in der Praxis nach wie vor komplex. (©TannySolt/shutterstock.com)

 

2. Treueprogramme: Darf ein reduzierter Preis ausschließlich den Nutzern einer App vorbehalten sein?

Immer mehr Geschäfte gewähren den Zugang zu ermäßigten Preisen ausschließlich Nutzern von Apps oder verschiedenen digitalen Treueprogrammen. Vor diesem Hintergrund hat ein Abgeordneter die Regierung zu diesem Thema befragt.

In ihrer Antwort gibt die Ministerin für Verbraucherschutz einige Erläuterungen.

Diese Praxis ist völlig legal, sofern der Preisunterschied deutlich angegeben wird. In der Praxis betreffen die beim Ministerium für Verbraucherschutz und bei der ULC eingegangenen Beschwerden eher einen Mangel an Preistransparenz als eine Ungleichbehandlung beim Zugang zu Sonderangeboten..

Die CNPD weist zudem darauf hin, dass die Nutzung einer App im Rahmen von Werbeaktionen die Verarbeitung personenbezogener Daten mit sich bringen kann. In diesem Fall muss für jede Datenverarbeitung eine gültige Einwilligung des Verbrauchers eingeholt werden, und dieser muss zudem über jede automatisierte Verarbeitung dieser Daten informiert werden.

Zusammenfassung: Es ist zulässig, den Zugang zu reduzierten Preisen an die Nutzung einer App oder eines anderen digitalen Treueprogramms zu knüpfen. Diese Praxis muss jedoch transparent sein und die Vorschriften zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten einhalten.

Quelle: QP Nr. 4183 – Transparenz bei Aktionspreisen im Zusammenhang mit Apps und Treueprogrammen

 

3. Geoblocking von Sportübertragungen in Luxemburg: Warum wird Ihr Fußballspiel oder Ihr Grand Prix nicht auf Ihren Lieblingssendern übertragen?

Nach einigen Rückmeldungen zu Einschränkungen, die luxemburgische Zuschauer daran gehindert hatten, den Grand Prix von Monaco auf einem deutschen Sender zu verfolgen, fragte ein Abgeordneter nach den Gründen für diese Einschränkungen.

In ihrer Antwort erklärte die Ministerin für Digitalisierung, dass solche Einschränkungen auf Verträge über audiovisuelle Rechte zurückzuführen seien. Wenn ein ausländischer Sender keine Übertragungsrechte für das luxemburgische Staatsgebiet besitzt, kann der Rechteinhaber verlangen, dass die Bilder unkenntlich gemacht werden.

Zahlreiche Großveranstaltungen (Formel 1, Weltmeisterschaft) sind jedoch weiterhin über nationale Sender (wie RTL Luxembourg) oder in Luxemburg empfangbare Sender aus Nachbarländern zugänglich.

Zusammenfassung: Diese Art der Sperrung ist nicht rechtswidrig und kommt hin und wieder vor. Viele Ereignisse sind jedoch weiterhin auf verschiedenen Sendern zu sehen.

Quelle: QP Nr. 4204 – Geoblocking von Sportübertragungen in Luxemburg

 

Mobilität

4. Fahren zwischen den Fahrspuren durch Motorradfahrer: Steht eine Änderung der Vorschriften für ­Motorradfahrer bevor?

Dürfen Motorradfahrer in Luxemburg bald zwischen den Fahrspuren fahren, wie es in Frankreich mittlerweile erlaubt ist? Ein Abgeordneter hat die Ministerin für Mobilität zu diesem Thema befragt.

In ihrer Antwort verweist die Ministerin auf die vom belgischen Institut VIAS durchgeführte Studie, die ergab, dass das Fahren zwischen den Fahrspuren keine negativen Auswirkungen auf die Unfallstatistik habe und kein gefährliches Verhalten fördere. Darüber hinaus würde die Zulassung des Fahrens zwischen den Fahrspuren es Luxemburg ermöglichen, sich an seine Nachbarländer anzupassen – mit Ausnahme von Deutschland, wo diese Praxis weiterhin verboten ist – und eine Praxis zu regeln, die in unserem Land bereits weit verbreitet ist.

Auf dieser Grundlage wurde die staatliche Verkehrskommission beauftragt, vor einer Entscheidung eine eingehendere Analyse durchzuführen, insbesondere hinsichtlich des Verkehrsflusses, der Sicherheit und der Kontrollmodalitäten.

Zusammenfassung: Das Fahren zwischen den Fahrspuren ist in Luxemburg vorerst weiterhin verboten. In naher Zukunft könnten sich jedoch Änderungen ergeben.

Quelle: QP Nr. 4170 – ­„Inter-Files“-Fahren von Motorradfahrern in Luxemburg

 

5. Fluggastrechte: Was könnte sich bei Ihren nächsten Reisen ändern?

Eine parlamentarische Anfrage zum neuen europäischen Abkommen über Fluggastrechte lieferte mehrere Klarstellungen zur Reform der Rechte von Reisenden.

Wie die Ministerin für Mobilität berichtete, bringt die Reform folgende Änderungen mit sich:

  • Sitzplatzreservierung für Familien: Fluggesellschaften dürfen keine zusätzlichen Gebühren mehr erheben, damit Sie neben Ihrem Kind sitzen können.
  • Entschädigung: Bei Verspätungen oder Annullierungen muss die Fluggesellschaft Sie innerhalb von 96 Stunden über Ihre möglichen Entschädigungsansprüche und die Art und Weise, wie Sie diese geltend machen können, informieren. Sobald Sie Ihren Entschädigungsantrag gestellt haben, müssen Sie innerhalb von 30 Tagen eine Antwort erhalten.
  • „No-Show“-Klausel: Die Praxis, wonach sich die Fluggesellschaft das Recht vorbehielt, den Rückflug zu stornieren oder zusätzliche Gebühren zu erheben, nur weil der Passagier seinen Hinflug nicht angetreten hatte, wird abgeschafft.
  • Gepäck:
    • Für größeres Handgepäck wie Rollkoffer müssen eventuelle Zusatzkosten bereits zu Beginn der Buchung deutlich angegeben werden.
    • Handgepäck muss ohne zusätzliche Kosten mitgeführt werden dürfen.

 

Zusammenfassung: Sobald der endgültige Text verabschiedet und in Kraft getreten ist, dürfte die Reform Ihnen als Reisenden neue Rechte einräumen, insbesondere in Bezug auf Familienreisen, Entschädigungen bei Annullierungen oder Verspätungen, den Zugang zu Rückflügen und Transparenz bei den Gepäckgebühren.

Quelle: Anfrage Nr. 4318 – Abkommen über die Rechte von Fluggästen

 

Im Falle einer Verspätung oder Annullierung eines Fluges muss die Fluggesellschaft Sie innerhalb von 96 Stunden über Ihre eventuellen Entschädigungsansprüche und die Art und Weise, wie Sie diese geltend machen können, informieren. (© Frame Stock Footage / Shutterstock.com)
6. Kraftstoffengpässe: Was passiert an den Tankstellen?

 

Möglicherweise haben Sie kürzlich beobachtet, dass an etwa zehn luxemburgischen Tankstellen die Kraftstoffvorräte ausgegangen sind. Vor diesem Hintergrund hat ein Abgeordneter den Wirtschaftsminister zu den Ursachen dieser Situation befragt.

In seiner Antwort versucht dieser, hinsichtlich der Situation zu beruhigen: Die Lieferengpässe seien vorübergehend und auf den extrem niedrigen Wasserstand des Rheins zurückzuführen, der den Transport auf dem Wasserweg und damit die Lieferketten der Importeure beeinträchtigt habe.

Derzeit scheint sich die Lage für die betroffenen Tankstellen verbessert zu haben, und die allgemeine Versorgung des Landes ist weiterhin gesichert. Sollte sich die Situation verschlechtern, könnte das Ministerium die Freigabe von Ölreserven in Betracht ziehen.

Zusammenfassung: Die festgestellten Lieferengpässe waren punktuell und auf einen natürlichen Faktor zurückzuführen, nicht auf ein strukturelles Versorgungsproblem. Die Lage dürfte sich wieder normalisieren, auch wenn vereinzelt noch Lieferengpässe auftreten könnten.

Quelle: QP Nr. 4498 – Kraftstoffengpässe

 

7. Preistransparenz beim Aufladen im Chargy-Netz: Wann müssen Sie über den Preis Ihres Ladevorgangs informiert werden?

Mehrere Nutzer des öffentlichen Chargy-Netzes hätten berichtet, dass sie am Ende ihres Ladevorgangs keine Preisangabe erhalten hätten, teilweise erst nach mehreren Wochen. Diese Situation veranlasste einen Abgeordneten, die Regierung zu befragen, ob diese Praxis mit den europäischen Vorschriften vereinbar sei.

Die europäische AFIR-Verordnung (Verordnung (EU) 2023/1804) schreibt eine klare Information über die Preisbestandteile vor Beginn des Ladevorgangs vor, legt jedoch keine genaue Frist für die Mitteilung des Endpreises nach Abschluss des Ladevorgangs fest.

Wie der Wirtschaftsminister mitteilte, zeigt eine von der Direktion für Verbraucherschutz im Jahr 2026 durchgeführte Kontrollkampagne an über 100 Ladestationen, dass die überwiegende Mehrheit die Transparenzanforderungen vor dem Ladevorgang einhält. Nach Angaben des Dienstleisters seien die Preise im Voraus über die App einsehbar, und eine Schätzung des Endpreises könne während des gesamten Ladevorgangs abgerufen werden.

Was die Frist für die Bekanntgabe des Endpreises betrifft, so ist diese technisch bedingt: Der Preis kann erst nach Erhalt der Ladedaten vom Betreiber der Ladestation berechnet werden, was über bestimmte Roaming-Plattformen länger dauern kann.

Zusammenfassung: Der Preis muss Ihnen zwar immer vor dem Anschließen Ihres Fahrzeugs mitgeteilt werden, doch gibt es derzeit keine maximale Frist für die Bestätigung des Endpreises nach dem Laden – ein Punkt, den die Regierung auf europäischer Ebene geklärt sehen möchte.

Quelle: QP Nr. 4477 – Preistransparenz beim Laden im öffentlichen Chargy-Netz

 

Gesundheit/Sicherheit

8. Babynahrung in Quetschbeuteln: Setzen diese Mikroplastik frei?

Eine Studie, die eine mögliche Freisetzung von Mikroplastik durch Quetschbeutel (Quetschies) aufgedeckt hat, gab Anlass zu einer parlamentarischen Anfrage zu den Risiken, denen Säuglinge bei der Verwendung dieser Beutel ausgesetzt sind.

In ihrer Antwort bestätigte die Ministerin für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau, dass die Ergebnisse der norwegischen Studie zu diesem Thema besorgniserregend sind, eine endgültige Risikobewertung jedoch nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft nicht möglich ist.

Bis zur Veröffentlichung der Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die nicht vor 2027 erfolgen wird, können sich Eltern an die entsprechenden Empfehlungen der Gesundheitsbehörde halten.

Zusammenfassung: Derzeit bestehen noch Zweifel hinsichtlich der Auswirkungen dieser Studie und der damit verbundenen Veränderungen unserer Gewohnheiten. In der Zwischenzeit können die Empfehlungen der Gesundheitsbehörde relevante Informationen zu geeigneten Vorsichtsmaßnahmen liefern.

Quelle: QP Nr. 4141 – Mikroplastik in Babynahrung in Trinkflaschen

Eine Studie, die eine mögliche Freisetzung von Mikroplastik durch Quetschbeutel aufgedeckt hat, war Anlass für eine parlamentarische Anfrage zu den Risiken, denen Säuglinge bei der Verwendung dieser Beutel ausgesetzt sind. (© Studio Nut / Shutterstock.com)

Finanzen

9. Digitaler Euro: Welche Auswirkungen hat dieses neue Projekt einer digitalen Währung?

Wird der digitale Euro Ihre Bankkarte oder Ihr Bargeld ersetzen? Ein Abgeordneter befragte den Finanzminister zu den Fortschritten dieses europäischen Projekts und zu dessen Auswirkungen auf die bestehenden Zahlungsmittel

Der Minister erklärt, dass die luxemburgische Regierung die europäischen Gesetzgebungsfortschritte zum digitalen Euro begrüßt, da dieser Bargeld und private Zahlungslösungen ergänzen und nicht ersetzen soll.

Das erklärte Ziel dieses Projekts ist es also, die europäische Souveränität im Zahlungsverkehr zu stärken und gleichzeitig die Wahlfreiheit der Nutzer zu wahren.

Zusammenfassung: In Ihrem Portemonnaie ändert sich vorerst nichts, aber langfristig könnte ein neues europäisches Zahlungsmittel zu den bestehenden Optionen hinzukommen, während Bargeld weiterhin eine wichtige Rolle spielen wird.

Quelle: QP Nr. 4231 – Digitaler Euro

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