Im Rahmen einer europaweit koordinierten Aktion hat sich die Direktion für Verbraucherschutz (DPC) an einer gezielten Überprüfung irreführender Praktiken bei Online-Werbeaktionen beteiligt, insbesondere anlässlich des Black Friday und des Cyber Monday.
An dieser „Sweep“-Aktion beteiligten sich 23 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie zwei Länder des Europäischen Wirtschaftsraums unter der Koordination der Europäischen Kommission. Ziel war es, die Transparenz der Preisnachlässe zu überprüfen, die den Verbrauchern auf E-Commerce-Plattformen angeboten werden.
Ein Drittel der kontrollierten Websites verstieß gegen die Vorschriften
In Luxemburg hat die DPC ihre Analyse ausgeweitet und die Konformität der auf dem Online-Markt tätigen Unternehmen umfassender geprüft. Zwischen dem 3. November und dem 5. Dezember 2025 verfolgte sie die Preisentwicklung von Produkten, die von 34 Online-Shops angeboten wurden, über einen Zeitraum von einem Monat vor den Werbeaktionen. Ergebnis: 12 von 34 Websites wiesen Unregelmäßigkeiten auf. Grund dafür war vor allem die Nichteinhaltung einer zentralen Verpflichtung des Verbrauchergesetzbuchs: die Angabe des niedrigsten Preises, der in den 30 Tagen vor einer Werbeaktion galt. Diese Information muss in der Nähe des reduzierten Preises erscheinen, damit der Verbraucher die Echtheit des angekündigten Rabatts beurteilen kann.
Angesichts dieser Feststellungen hat die DPC Maßnahmen ergriffen, um die betroffenen Unternehmen dazu zu bewegen, ihre Geschäftspraktiken anzupassen. Falls die Unregelmäßigkeiten ausländische Anbieter betreffen, die nach Luxemburg liefern, werden auch die zuständigen Behörden der betreffenden Länder informiert.
Über die Kontrollen hinaus beabsichtigen die Behörden, das Bewusstsein der Gewerbetreibenden zu schärfen. So ist für den 29. April ein Webinar geplant, um die Ergebnisse der Aktion vorzustellen und an die bewährten Praktiken bei der Preisauszeichnung zu erinnern.
Die DPC weist darauf hin, dass alle Unternehmen, unabhängig davon, ob sie im stationären Handel oder online tätig sind, verpflichtet sind, die geltenden Vorschriften einzuhalten. Um sie dabei zu unterstützen, stellt die DPC kostenlose Informationsmaterialien zur Verfügung, darunter einen detaillierten Leitfaden für Gewerbetreibende.
Europäische Zusammenarbeit als unerlässlich angesehen
Die Ministerin für Verbraucherschutz, Martine Hansen, begrüßte diese gemeinsame Initiative. Sie unterstreiche die Bedeutung einer Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in einem Kontext, in dem der Online-Handel weit über die nationalen Grenzen hinausgeht. Ihrer Ansicht nach ist diese europäische Koordinierung unverzichtbar, um einen wirksamen Verbraucherschutz zu gewährleisten. Die luxemburgischen Behörden beabsichtigen zudem, ihre Überwachung von Online-Verkaufsplattformen fortzusetzen, wobei sie sich insbesondere auf die von der Europäischen Kommission bereitgestellten digitalen Instrumente stützen.